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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coating Consult Lackingenieurbüro
Dipl. Ing. Detlev Schulze

Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lackingenieurbüros Dipl. Ing. Detlev Schulze (im folgenden coating consult genannt) gelten im Vertragsverhältnis zu den Kunden, sofern nicht ausdrücklich durch individuelle Abrede zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma coating consult gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, coating consult hätte deren Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn coating consult in Kenntnis entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

Zustandekommen von Verträgen

  1. Der Vertrag zwischen coating consult und dem Kunden kommt zustande, wenn entweder der Kunde ein Angebot von coating consult vorbehaltlos und ohne Änderung annimmt oder coating consult ein Angebot des Kunden schriftlich bestätigt oder coating consult innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung die vom Kunden bestellten Gegenständen oder Leistungen liefert oder erbringt.
  2. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen ab Eingang des Angebotes bei coating consult gebunden.

Lieferung und Leistungumfang

  1. Der Inhalt der von coating consult zu erbringenden Leistungen ergibt sich vorrangig aus der schriftlichen Vertragsurkunde, sofern eine solche nicht vorliegt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von coating consult. Jedwede Änderungen und Nachträge bedürfen der Schriftform.
  2. Coating consult ist zu Teilleistungen berechtigt.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt coating consult alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen, die in Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen, unverzüglich zur Verfügung. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass alle Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für coating consult kostenlos erbracht werden.
  2. Wird eine technische Dokumentation beauftragt, obliegt es dem Kunden, coating consult alle Informationen bereitzustellen, die man für eine gesetzeskonforme Spezifikation des Produktes oder der Dienstleistung benötigt. Hierzu gehören z.B. Gefahrenanalysen oder Benennung des Einsatzbereiches usw.

Angebotsbindung

Kostenvoranschläge und Angebote von coating consult sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Subunternehmer

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass coating consult zur Erbringung bestimmter Teilleistungen (wie z.B. Messungen, Untersuchungen, Prüfungen) Subunternehmer einschaltet.

Lieferung

  1. Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.
  2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferzeit ohne weitere Ankündigung um den Zeitraum des Verzugs des Auftraggebers.
  3. Die Lieferzeit ändert sich auch beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Mögliche Ursachen hierfür können z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, sowie Streiks und Aussperrung sein. Coating consult muss seinen Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
  4. Bei Änderung oder Erweiterung des ursprünglich fixierten Leistungsumfangs ist die Lieferzeit für den gesamten Auftrag neu zu vereinbaren.
  5. Das Ingenieurbüro übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Es ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung auf eine Belieferung durch Dritte angewiesen ist und coating consult trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Coating consult wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn coating consult vom Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben und dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

Abnahme

  1. Die Annahme der von uns gelieferten Leistungen erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Dieser hat innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe die Leistungen zu prüfen und schriftlich die Abnahme zu erklären.
  2. Das Vorhandensein etwaiger Mängel berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme, wenn die Mängel durch Nachbesserung behoben werden können. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Mängel mit dem Hinweis auf Nachbesserung im Abnahmeprotokoll aufzuführen.
  3. Wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistungen des Ingenieurbüros weder deren Abnahme erklärt noch entsprechend Absatz 11.1 die Abnahme verweigert, ist coating consult berechtigt, dem Kunden eine Frist von 2 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht substantiiert Abweichungen von der vertraglichen Beschaffenheit darlegt.

Gefahrenübergang

Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist der Auftrag versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die coating consult nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Gewährleistungen

  1. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der von uns gelieferten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Abweichungen hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Offenkundigkeit schriftlich zu rügen. Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht.
  2. Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Kunde coating consult schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Dabei steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung in jedem Fall coating consult zu. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen coating consult zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistungen verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist in soweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Haftung

  1. Coating consult haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ergibt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet coating consult nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von coating consult ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes genannten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand, die an Rechtsgütern des Vertragspartners entstehen, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist völlig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder die Haftung erfolgt wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Wenn sich für coating consult unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung im vorhergehenden Absatz eine wie auch immer geartete Haftung ergibt, so ist diese, wenn es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, begrenzt auf 10% des betreffenden Rechnungswertes.
  3. Ansprüche wegen Verzuges sind begrenzt auf 0,5% des Auftragswertes je Woche Lieferzeitüberschreitung, jedoch höchstens auf 10% des betreffenden Rechnungswertes.
  4. Coating consult ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber erhaltene Vorgaben (wie z.B. Maßangaben, Berechnungen oder betriebsspezifische Angaben) zu prüfen, es sei denn, die Verifizierung der Vorgaben wurde explizit schriftlich vereinbart. Für Fehler in den vom Kunden gelieferten Vorgaben haftet coating consult in keinem Fall.
  5. Tritt coating consult bei der Auswahl von Dienstleistern (z.B. Konstrukteuren, Übersetzern usw.) lediglich als Vermittler auf, und erteilt der Auftraggeber an diese in seinem Namen und auf seine Rechnung Aufträge, übernimmt coating consult hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
  6. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass durch die Verwendung der von ihm oder seinen Mitarbeitern an coating consult übergebenen Vorgaben Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt coating consult in dieser Hinsicht von Ansprüchen Dritter frei und leistet im Schadensfall Ersatz des entstandenen Schadens.

Mehrsprachige Dokumente

Existiert im Rahmen des Vertrages Dokumente neben einer deutschsprachigen Fassung auch in anderen Sprachen, so ist im Zweifel die deutschsprachige Fassung maßgeblich.

Geheimhaltung

Coating consult sowie seine Auftraggeber und dessen Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, alle im Verlauf eines Projektes ausgetauschten Unterlagen und Informationen oder Rezepturen vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt gegenüber Dritten zu behandeln. Schaltet coating consult zur Erbringung von Teilleistungen Subunternehmer ein, verpflichten wir uns, auch diese vertraglich zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrecht

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die erbrachten Leistungen bzw. verkauften Gegenstände im Eigentum von coating consult.
  2. Der Vertragspartner ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen bzw. Gegenstände nicht befugt. Insbesondere darf er diese weder an Dritte verkaufen, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
  3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung der Leistungen wird im Einzelvertrag zwischen coating consult und dem Kunden festgelegt. Sonst gilt die Verrechnung nach dem Stundensatz von 99,00 €/h zuzüglich der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer.
  2. Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Beendigung der Arbeiten oder, wenn vereinbart, nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen. Bei Teillieferung wird der auf diese Teillieferung entfallende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.
  3. Sollte sich während der Bearbeitung die Notwendigkeit ergeben, in gegenseitigem Einvernehmen die Aufgabenstellung zu erweitern, ist coating consult berechtigt, den Mehraufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem hierfür zu vereinbarenden Festpreis zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug dem in der Rechnung angegebenen Konto gutzuschreiben. Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb der Ausschlussfrist von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels ist coating consult berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  5. Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit er über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verfügt.
  6. Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von Schecks, ist coating consult, unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen, berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für sämtliche Restforderungen aus dem Auftragsverhältnis zu verlangen. Coating consult ist weiter berechtigt, alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.

Stornierung

  1. Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund herbeigeführt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den coating consult zu vertreten hat, so steht uns nur die Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. In allen anderen Fällen behalten wir uns den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar vor, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
  2. Sollte der Auftraggeber mit seiner unter Absatz 4 erläuterten Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, sind wir berechtigt, ihm zur Nachholung dieser Pflicht eine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist, ist coating consult berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber zu kündigen.

Referenzen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass coating consult den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers in seine Referenzliste aufnimmt.

Datenschutz

Alle den Kunden betreffenden Daten speichert und verarbeitet coating consult unter strikter Beachtung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung dass coating consult alle Kundenstammdaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichert und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwendet.

Gerichtsstand / Recht

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der betroffenen Bestimmungen diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
  2. Der Kunde darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von coating consult abtreten.
  3. Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist 30826 Garbsen. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, so ist der Gerichtsstand Hannover.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  5. Setzt der Kunde Produkte oder sonstige Lieferungen und Leistungen von coating consult außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, oder außerhalb des Anwendungsbereichs des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ein, so obliegt die Beachtung damit im Zusammenhang stehenden ausländischen Rechts oder deutscher Ausfuhrbestimmungen ausschließlich dem Kunden.

Detlev Schulze

Dürerring 20
31275 Lehrte